- Unterstützung bei der CE-Kennzeichnung von Maschinen gem. Maschinen-Richtlinie
- Konzeptprüfung und Beratung bei Maschinenanschaffung
- Überprüfung von Umbauten und Verkettungen von Maschinen gem. § 35 ASchG
- Bewertung von Altanlagen gem. AM-VO, 4. Abschnitt
- Durchsicht und Beratung bei der Erstellung von technischer Dokumentation (z.B. Betriebsanleitungen, Risikobeurteilungen)
- Erstellung Risikobeurteilungen
- Plausibilitätscheck bei neuen Maschinen (Konformitätserklärung, technische Unterlagen, Überprüfung)
- Schulungen zum Thema Maschinensicherheit, CE-Kennzeichnung, Umbau und Verkettung von Arbeitsmitteln