 
    
    
        
    - Unterstützung bei der CE-Kennzeichnung von Maschinen gem. Maschinen-Richtlinie
    
    - Konzeptprüfung und Beratung bei Maschinenanschaffung
    
    - Überprüfung von Umbauten und Verkettungen von Maschinen gem. § 35 ASchG
    
    - Bewertung von Altanlagen gem. AM-VO, 4. Abschnitt
    
    - Durchsicht und Beratung bei der Erstellung von technischer Dokumentation (z.B. Betriebsanleitungen, Risikobeurteilungen)
    
    - Erstellung Risikobeurteilungen
    
    - Plausibilitätscheck bei neuen Maschinen (Konformitätserklärung, technische Unterlagen, Überprüfung)
    
    - Schulungen zum Thema Maschinensicherheit, CE-Kennzeichnung, Umbau und Verkettung von Arbeitsmitteln